Patientenrechtgesetz springt zu kurz
Keine Verbesserungen für Opfer von Fehlbehandlungen
17.01.2012 -
Enttäuscht reagiert der vzbv auf den Entwurf des Patientenrechtegesetzes. Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv vor allem bei Behandlungsfehlern. Positiv: Der Behandlungsvertrag erhält endlich seinen gebührenden Platz im BGB.





